Schlaglöcher: Haftet der Strassenbaulastträger für Kfz-Schäden?
Das Land Sachsen-Anhalt musste einem Autofahrer diejenigen Schäden ersetzen, die dieser dadurch erlitt, dass er auf einer Bundesautobahn des Landes über ein 12-Zentimeter tiefes Schlagloch fuhr. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Halle hervor (Aktenzeichen: 7 O 470/97). Das Land Sachsen-Anhalt versuchte sich mit dem Argument zu entlasten, man habe an dem fraglichen Autobahnabschnitt eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h angeordnet und durch Beschilderung auf Straßenschäden hingewiesen. Dies ließen die Richter aber nicht gelten. Denn die Vertiefung hatte der Kraftfahrer nur deshalb nicht bemerkt, weil er vorschriftsgemäß bei 60 km/h hinter einem LKW hergefahren war und das Loch zu spät erkannte. Grundsätzlich darf ein Verkehrsteilnehmer, wenn er eine Bundesautobahn befährt, darauf vertrauen, dass diese sich in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Das gilt auch für Sachsen-Anhalt, wie die Richter ausdrücklich in das Urteil schrieben. Für die Bundesautobahnen trägt das jeweilige Bundesland die Verkehrssicherungspflicht. Dazu gehört es auch, Schlaglöcher auszubessern. Das war hier wohl auch geschehen. Allerdings hatte sich das eingesetzte Kaltmischgut nicht mit der alten Straßendecke verbunden.
Ratgeber Recht: verkehrsrecht Straßenverkehrsrecht 12-Zentimeter-Schlagloch Verkehrssicherungspflichten auf Bundesautobahnen