Was ist, wenn ich Drogen genommen habe und dann ein Kfz fahre?
Früher war eine Bestrafung wegen Fahrens unter Drogeneinfluss nur dann möglich, wenn die Fahruntüchtigkeit des Betroffenen bewiesen wurde. Dies geschah durch das Vorliegen von Ausfallerscheinungen, Fahrfehlern oder auch einem Verkehrsunfall. Inzwischen ist es zu einer Verschärfung des Straßenverkehrsgesetzes gekommen. Das Fahren eines Kfz ist nun auch ohne Fahrfehler ahndbar, wenn in Ihrem Blut bestimmte Drogen nachgewiesen werden. Hierzu zählen Cannabis, Cocain, Heroin, Amphetamin, Designer-Amphetamin oder Morphin. Haben Sie vor Fahrtantritt eine solche Droge konsumiert, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Ihnen droht eine Geldbuße bis zu 1.500,- Euro und ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten. Zudem erhalten Sie vier Punkte in Flensburg. Wird die Drogenfahrt als Straftat geahndet, weil zusätzliche Ausfallerscheinungen festgestellt wurden, so droht Ihnen eine Freiheits- oder Geldstrafe sowie der Entzug des Führerscheins. Sie erhalten dafür sieben Punkte in Flensburg und unter Umständen kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung auf Sie zukommen. Sollten Sie Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe sein, so kann für Sie ein Aufbauseminar angeordnet werden. Sollten Sie dies nicht befolgen oder erneut in Erscheinung treten, so kann Ihre Fahrerlaubnis endgültig entzogen werden.
Ratgeber Recht: verkehrsrecht 30 14 11 2002