Bagatellisieren vorhandener Unfallschäden: Was kann der Käufer verlangen?
Pkw-Verkäufer, die einen vorhandenen Unfallschaden bagatellisieren, machen sich schadensersatzpflichtig und müssen das Fahrzeug wieder zurücknehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des OLG Schleswig-Holstein (Aktenzeichen: 9 U 113/97) hervor. Der Verkäufer hatte in den Kaufvertrag unter der Rubrik 'Unfallschäden' die Angabe 'Kotflügel vorn rechts erneuert' hineingeschrieben. Mündlich erklärte er dem Käufer, der Kotflügel sei wegen einer Beule ausgetauscht worden. Ein hinzugezogener Sachverständiger stellte jedoch fest, dass es sich um einen Unfallschaden größeren Ausmaßes handelte, bei dem auch die Stoßstange, die Frontklappe und die Frontachse in Mitleidenschaft gezogen worden waren. Das Ablenken des Verkäufers vom wahren Schadensumfang werteten die Richter als arglistiges Verschweigen eines Fehlers.
Ratgeber Recht: verkehrsrecht Kfz-Recht Arglistiges Verschweigen eines Unfallschadens Bagatellisieren von Vorschäden