Was bedeutet die Formulierung 'TÜV neu' im Kaufvertrag?
Wer von einem Gebrauchtwagenhändler einen Pkw mit dem Vermerk 'TÜV neu' im Kaufvertrag erwirbt, kann nicht immer darauf vertrauen, dass das Fahrzeug auch tatsächlich verkehrssicher ist. Zwar hat dies der Bundesgerichtshof für den Fall bejaht, dass der Gebrauchtwagenhändler über eine eigene Werkstatt verfügt. Wie einer Entscheidung des OLG Köln (Aktenzeichen: 19 U 260/97) zu entnehmen ist, gilt dies allerdings nicht bei gewerblichen Kfz-Händlern ohne angeschlossene Reparaturwerkstatt. Soweit der Händler, wie üblich, einen Gewährleistungsausschluss vertraglich festschreibt, geht der Käufer bei einer späteren Schadensfeststellung zumeist leer aus. Schadensersatz oder Rückgabe des Fahrzeugs sind dann ausgeschlossen.
Ratgeber Recht: verkehrsrecht Kfz-Recht 'TÜV' neu Kfz-Händler ohne eigene Reparaturwerkstatt Vertraglicher Gewährleistungsausschluß