Was ist, wenn ich aus einer verkehrsberuhigten Zone fahre. Gilt dann auch das 'Rechts-vor-Links-Gebot'?

Nein. Wenn Sie an einer Kreuzung stehen und aus einer verkehrsberuhigten Straße in den fließenden Verkehr fahren, müssen Sie auch den von links kommenden Verkehr vorbei lassen. Das Rechts-vor-Links-Gebot ist in diesem Fall nicht anwendbar. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich der verkehrsberuhigte Bereich farblich oder durch Aufpflasterung von dem anderen Straßenabschnitt unterscheidet. Dies gilt übrigens auch für einen solchen Bereich, welcher allein durch seine Farbgebung und der Gestaltung der Straße auf eine untergeordnete Straße hindeutet, so z.B. wenn Sie durch ein paar Meter Grünstreifen fahren, welche dann an eine Straße enden. Allein aufgrund der rein optischen Abgrenzung von der Straße - welche hier auf eine untergeordnete Straße hindeuten - müssen Sie sich dann als Fahrer auch dem übrigen Verkehr unterordnen. Sie können sich bei dem Ausfahren dann nicht auf Ihr Rechts-vor-Links-Gebot berufen. Sie müssen sich statt dessen so verhalten, als ob Sie aus einem Grundstück auf die Straße fahren wüden und dem übrigen Verkehr Vorrang gewähren.

Ratgeber Recht: verkehrsrecht   42   10 03 2003        

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