Autoparklücke: Darf man Blockierer aus der Parkbucht drängen?
'Mein Mann kommt gleich' - so oder ähnlich lauten die ärmlichen Argumente von Parkplatzblockierern, die den einzig frei gewordenen Parkplatz weit und breit als lebende Schutz-schilde sichern. Das ärgert auch Richter. So hat das Oberlandesgericht Naumburg (Aktenzeichen: 2 SS 54/97) entschieden, dass sich Parkplatzblockierer wegen Nötigung strafbar machen. Den Autofahrer, der den Blockierer durch sanftes Schubsen aus der Parklücke drängte, sprach das Gericht frei. Es liege keine Gefährdung vor. Der Autofahrer müsse dem Blockierer durch mehrfaches Anhalten nur ausreichend Zeit zum Verlassen der Parklücke einräumen. Doch Vorsicht: Das Spiel mit der Kupplung kann auch schnell daneben gehen. Und dann wird es natürlich für den Autofahrer richtig teuer.
Ratgeber Recht: verkehrsrecht Straßenverkehrsrecht Autoparklücke und Nötigung Schubser an Autoparklücken