Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung: Immer gleich Führerscheinentzug?
Das Amtsgericht Ludwigslust (Aktenzeichen: 33 Owi 118 Js 19259/98 - 249/98) hat einem Autofahrer den eigentlich fälligen Führerscheinentzug für einen Monat trotz wiederholter Auffälligkeit erspart und gegen den Fahrer stattdessen ein erhöhtes Bußgeld in Höhe von rund 250 Euro festgesetzt. Das Gericht glaubte der Einlassung des Autofahrers, dass er nur deshalb die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um mehr als 50 km/h überschritten hatte, weil seine im 7. Monat schwangere Freundin plötzlich Krämpfe bekam und über Übelkeit klagte.
Der Fahrer habe sich zum ersten Mal in einer solchen Situation befunden und habe sich von dem anhaltenden Stöhnen seiner Freundin unter Druck gesetzt gefühlt, so schnell wie möglich in das nächste Krankenhaus zu fahren. Das Amtsgericht sah hierin zwar eine vollkommen unüberlegte Handlung, nicht jedoch eine für den Führerscheinentzug erforderliche beharrliche Zuwiderhandlung gegen die Geschwindigkeitsvorschriften.
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