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Unfallflucht: Verlust des Versicherungsschutzes trotz Kaskoversicherung?

Ein 52jähriger Autofahrer war nachts aus unbekannten Gründen auf die Gegenfahrbahn geraten und prallte mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Als ihm die Flucht mit dem eigenen beschädigten Pkw nicht gelang, flüchtete er in den Wald und kehrte im Morgengrauen in seine Wohnung zurück. Neben einer Verurteilung zu 800,- EUR Geldstrafe und dem Entzug des Führerscheins auf mehrere Monate entschied das Oberlandesgericht Nürnberg (Aktenzeichen: 8 U 2561/96) außerdem, dass der Fahrer den Schaden an seinem Pkw in Höhe von 15.000 EUR trotz Kaskoversicherung selbst zu tragen habe. Auch für den Schaden des Unfallgegners musste sich der Unfallflüchtige mit 500 EUR beteiligen. Im jeweiligen Einzelfall kann diese Selbstbeteiligungsquote bei der Kfz-Haftpflichtversicherung bis zu 2.500 EUR betragen.

Ratgeber Recht: verkehrsrecht   Straßenverkehrsrecht   Unfallflucht   Verlust des Versicherungsschutzes      

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