Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren: Wie hoch muss der Sicherheitsabschlag sein?

Bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren ist ein Sicherheitsabschlag von 10 % in aller Regel ausreichend, wenn das Polizeifahrzeug mit einem behördlich zugelassenen und geeichten Messgerät mit angeschlossener Videoanlage ausgerüstet ist. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden (Aktenzeichen: 1 ObOWi 197/98 u. 2 ObOWi 266/98). Der auf dem Videoband festgehaltene Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug darf sich dabei nicht nennenswert verkürzen. Ansonsten kommt es zu Messungenauigkeiten. Bei den z.B. in Bayern eingesetzten Proof-Speed-Messgeräten muss die Messstrecke bei einer Geschwindigkeit von über 90 km/h mindestens 500 m betragen. Der Abstand sollte möglichst dem halben Tachostand entsprechen und bei über 90 km/h 100 m nicht überschreiten. All dies kann der Verkehrsteilnehmer im Nachhinein anhand der Videoaufzeichnungen überprüfen. Bisweilen lohnt es sich auch, die Herstellerangaben zu den Meßgeräten anzufordern. Die genaue Typenbezeichnung muss die Polizei mit dem Bußgeldbescheid angeben.

Ratgeber Recht: verkehrsrecht   Straßenverkehrsrecht   Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren   10% Sicherheitsabschlag      

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