Einschalten des Fernlichts zu Beginn des Überholvorgangs zulässig?
Wer außerhalb geschlossener Ortschaften auf einer Landstraße überholt, muss sich zuvor vergewissern, dass ihm der benötigte Überholweg hindernisfrei zur Verfügung steht. Dazu muss der Autofahrer zu Beginn des Überholvorganges notfalls auch kurz das Fernlicht einschalten, wie der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: VI ZR 92/99) festgestellt hat. In dem entschiedenen Fall war ein überholendes Fahrzeug mit einem unbeleuchteten Kfz auf der Gegenfahrbahn kollidiert. Die Vorinstanzen hatten wegen der fehlenden Beleuchtung zugunsten des überholenden Fahrzeugführers entschieden. Der Bundesgerichtshof hält demgegenüber das Sichtfahrgebot für ausschlaggebend. Überholen dürfe eben nur, wer sich zuvor vergewissert habe, dass sich kein Hindernis auf der Wegstrecke befinde. Als Hindernis komme auch ein ohne Beleuchtung fahrendes Kfz in Betracht.