'Nachzügler' im Kreuzungsbereich: Wer ist vorfahrtsberechtigt?

In der Hektik des Alltagsstresses drängen sich Autofahrer gern noch bei Grün über die Ampelanlage, obwohl sich der Verkehr auf der Kreuzung bereits staut. Wenn der Gegenverkehr dann wieder anrollt, ist das Chaos für Linksabbieger vorprogrammiert. Zwar muss grundsätzlich der bei grün anfahrende Verkehrsteilnehmer Nachzüglern das Verlassen der Kreuzung ermöglichen und auf sie Rücksicht nehmen. Auf eine freie Kreuzung darf er nicht vertrauen. Dies gilt aber nur dann, wenn sich der Nachzügler schon tatsächlich im Kreuzungsbereich befindet, d.h. innerhalb der gedachten Schnittstelle der sich kreuzenden Fahrbahnen. Verkehrsteilnehmer, die zwar noch während der Grünphase an der Ampel vorbeigefahren sind, aber noch vor der Kreuzung anhalten, müssen darauf achten, ob die Ampel für ihre Fahrtrichtung nicht inzwischen rot zeigt und ihnen das Einfahren in die Kreuzung verbietet (OLG Karlsruhe, 10 U 96/98). Wer bei rot in die Kreuzung einfährt, kann sich später nicht mit dem Argument verteidigen, aufgrund der Sonneneinstrahlung die Lichtzeichen nicht erkannt zu haben (OLG Frankfurt, 7 U 61/97).

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