Gilt 'Rechts vor links'-Regelung auch auf Parkplätzen?

Auf Parkplätzen sind markierte Fahrspuren keine dem fließenden Verkehr dienenden Straßen. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Recklinghausen gilt hier nicht die sonst gültige Vorfahrtsregelung 'rechts vor links' (Aktenzeichen: 11 C 151/00). Bei einem Parkplatzunfall waren zwei Autos kollidiert.

Ein Fahrer war mit zu hoher Geschwindigkeit in ein von rechts aus einer schmaleren Zuwegung kommendes Auto gefahren. Dessen Fahrerin war allerdings nicht ausreichend aufmerksam gewesen. Sie vertraute auf ihre vermeintliche Vorfahrt. Das Gericht teilte den Schaden im Verhälnis 2/3 zu 1/3 zu ungunsten des Auffahrenden.

Für die von rechts einfahrende Autofahrerin sei der Unfall wegen ihres Fehlverhaltens nämlich nicht unabwendbar gewesen. Im Verhältnis der Parkplatzbenutzer bestehe grundsätzlich eine Verständigungspflicht sowie das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, so die Recklinghausener Richter.

Ratgeber Recht: verkehrsrecht   Straßenverkehrsrecht   Vorfahrtsregelung auf Parkplätzen   Gebot der Rücksichtnahme      

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