Ausweichmanöver vor Haarwild: Muss Versicherung bei Schaden zahlen?

Ein Reh überquerte plötzlich von rechts kommend die Straße. Der Fahrer wich rein instinktiv aus, kam in´s Schleudern und fuhr in den Graben. Die Versicherung wollte den Sachschaden nicht ersetzen. Muss sie aber, wie das Landgericht Oldenburg entschied (Aktenzeichen: 13 O 2986/99) . Zuvor hatte schon das Landgericht Dresden einem Autofahrer in einem ähnlich gelagerten Fall ca. 2.500 EUR zugesprochen (Aktenzeichen: 15 S 0188/98). Die Versicherung muss auch für erfolglos gebliebene Ausweichmanöver aufkommen, soweit sie der Versicherungsnehmer für erforderlich halten durfte. Die Rechtsprechung verneint dies regelmäßig, wenn der Fahrer aus Tierliebe vor Hasen oder anderen kleineren Tieren ausgewichen ist. Der frontale Zusammenstoß mit Rehen oder Wildschweinen kann hingegen erheblichen Schaden, auch Personenschaden verursachen. Dann dürfen Autofahrer davon ausgehen, dass ihr Ausweichmanöver zur Verhinderung oder Verringerung eines Schadens erforderlich ist.

Ratgeber Recht: verkehrsrecht   Straßenverkehrsrecht   Ausweichmanöver vor Haarwild   Unterscheidung bei Ausweichmanövern nach Tierarten      

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