Auffahrunfall nach grundlosem Abbremsen

Wer mit seinem Kraftfahrzeug stark und ohne ersichtlichen Grund abbremst, kann dem nachfolgenden Kraftfahrer, der infolgedessen auffährt, nicht entgegenhalten, dieser habe den notwendigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Den Abbremsenden trifft auch dann das alleinige Verschulden an dem Unfall, wenn sein Wagen nicht ganz zum Stillstand kommt.

Urteil des LG Köln vom 15.04.2008
8 O 270/06
DAR 2008, 388

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