Haftungsverteilung bei Auffahrunfall nach Vorfahrtsverletzung
Ein Autofahrer musste wegen eines anderen Fahrzeugs, dessen Fahrer die Vorfahrt missachtet hatte, stark abbremsen. Ein nachfolgender Pkw fuhr auf ihn auf. Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, wie die Haftung zwischen dem Vorfahrtsverletzer und dem Auffahrenden zu verteilen ist. Die Richter gingen davon aus, dass der Verkehrsunfall von dem Fahrer des auffahrenden Fahrzeugs mitverursacht wurde. Wer im Straßenverkehr auf den Vorausfahrenden auffährt, war in der Regel unaufmerksam oder zu dicht hinter ihm. Dafür spricht der Beweis des ersten Anscheins, sofern dieser - wie hier - vom Auffahrenden nicht entkräftet werden kann. Im Ergebnis musste der auffahrende Pkw-Fahrer die Hälfte seines eigenen und des dem Vorausfahrenden entstandenen Schadens tragen.
Urteil des BGH vom 16.01.2007
VI ZR 248/05
BGHR 2007, 447
NJW-Spezial 2007, 161