Keine ersatzlose Einziehung eines ausländischen Führerscheins
Wird einem Kraftfahrer von einer deutschen Behörde das Recht abgesprochen, eine in einem anderen EU-Land ausgestellte Fahrerlaubnis in Deutschland zu benutzen, kann der Betroffene nicht gezwungen werden, den ausländischen Führerschein ersatzlos abzuliefern. Die Behörde kann lediglich den Umtausch gegen ein anderes Dokument verlangen, in dem der Nutzungsausschluss für Deutschland eingetragen wird. Damit soll verhindert werden, dass der Betroffene ganz ohne Fahrerlaubnis dasteht, die er aufgrund anderer gesetzlichen Regelungen in seinem Heimatland möglicherweise noch nutzen kann.
Beschluss des VGH München vom 06.10.2005
11 CS 05/1505
DAR 2006, 38