Auslandsunfall - Verhalten am Unfallort

Gerade bei Unfällen im Ausland bzw. bei Unfällen im Inland mit Ausländern ist es wichtig, direkt am Unfallort sofort zu reagieren, um den Unfallhergang, die Unfallbeteiligten, die Zeugen und alles weitere wichtige sofort zu registrieren. Denn wenig später heißt es bereits: "Aus den Augen – aus dem Sinn!" Es dürfte völlig aussichtslos sein, nach 6 Monaten noch den Hergang eines Unfalles zu rekonstruieren, den Sie in Palermo hatten, zu dem Sie die Polizei nicht hinzugezogen haben und bei dem Ihnen nur die Telefonnummer eines Zeugen zur Verfügung steht. 

Im einzelnen gilt deshalb Folgendes: 

  1. Wenn es gekracht hat, sichern Sie zuerst die Unfallstelle ab und kümmern Sie sich um Verletzte. Danach ist es unbedingt angebracht, sich die Adressen aller erreichbaren Unfallzeugen aufzunotieren. Nur so werden Sie später den Hergang des Unfalles der zahlungspflichtigen Versicherung gegenüber nachweisen können.
  2. Sie sollten jedenfalls zumindest den Versuch machen, eine polizeiliche Aufnahme des Unfalles zu erreichen. In Deutschland kommt die Polizei nicht immer zum Unfallort. In den meisten anderen Ländern aber doch, wenn Sie nur hartnäckig genug darauf bestehen. Ohne polizeiliche Unfallaufnahme kommen Sie häufig bei ausländischen Versicherern gar nicht weiter. Haben Sie direkt nach dem Unfall ein "schlechtes Gewissen" und wollen Sie deshalb auf die Hinzuziehung der örtlichen Polizei lieber verzichten, sollten Sie gleich von vornherein mit einkalkulieren, dass dies auch den Verzicht auf jeglichen Schadenersatz bedeuten kann.
  3. Im Ausland sollten Sie jedenfalls im Wagen einen Meterstab, ein Stück Kreide und eine Kamera (besser eine Kleinbildkamera als eine Sofortbildkamera) mit sich führen. Legen Sie den Meterstab neben den verunfallten Fahrzeugen auf die Straße und machen Sie von allen Seiten Fotos von der Endstellung der Fahrzeuge. Aus diesen Fotos kann evtl. später ein Sachverständiger den Hergang rekonstruieren.
  4. Lassen Sie sich vom Fahrer des gegnerischen Fahrzeugs dessen Namen und Adresse geben. Lassen Sie sich Name und Adresse des Halters des gegnerischen Fahrzeugs aufschreiben. Führen Sie einen der handelsüblichen Unfallaufnahmebögen mit sich, in dem sie den Unfallhergang möglichst genau schildern. Lassen Sie sich diesen Bogen vom Unfallgegner unterschreiben. Er stellt dann ein Anerkenntnis dar, auf dessen Basis der Schaden dann evtl. später reguliert werden kann.
  5. Hatten Sie beim Unfall deutsche Zeugen dabei (seien es Beifahrer oder evtl. voraus- oder nachfahrende Bekannte), dann lassen Sie sich von diesen möglichst sofort ebenfalls einen schriftlichen Unfallbericht geben. Direkt nach dem Unfall ist die Erinnerung noch am frischesten. Jeder Zeugenbericht hilft Ihnen weiter.
  6. Lassen Sie sich vom Unfallgegner jedenfalls unter allen Umständen die Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsschein-Nummer bekanntgeben. Anhand des gegnerischen Kennzeichens dauert die Ermittlung der Versicherungsgesellschaft beispielsweise in Balkanländern oft Monate. Das beste wäre, dass Sie sich die evtl. vorhandene grüne Versicherungskarte des Unfallgegners zeigen lassen und sich entweder die notwendigen Daten abschreiben oder aber den Gegner soweit bringen können, dass Sie diese Karte gleich behalten können. Sie hilft Ihnen zwar dann anschließend bei der Regulierung als Ausweis nicht viel. Die darin enthaltenen Daten sind aber für die Regulierung sehr wertvoll.

    Zusammengefasst:

    Versuchen Sie alles und jedes so gut als möglich aktenkundig zu machen und irgendwie festzuhalten. Mit jeder zusätzlich gesicherten Tatsache erhöhen sich die Chancen, dass Ihr Schaden ersetzt wird.
RA G. Kaßing bei Finanztip.de   Keine Haftung
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