Auslandsunfall - Verhalten am Unfallort
Gerade bei Unfällen im Ausland bzw. bei Unfällen im Inland
mit Ausländern ist es wichtig, direkt am Unfallort sofort zu reagieren, um den
Unfallhergang, die Unfallbeteiligten, die Zeugen und alles weitere wichtige sofort zu
registrieren. Denn wenig später heißt es bereits: "Aus den Augen aus dem
Sinn!" Es dürfte völlig aussichtslos sein, nach 6 Monaten noch den Hergang
eines Unfalles zu rekonstruieren, den Sie in Palermo hatten, zu dem Sie die Polizei nicht
hinzugezogen haben und bei dem Ihnen nur die Telefonnummer eines Zeugen zur Verfügung
steht.
Im einzelnen gilt deshalb Folgendes:
- Wenn es gekracht hat, sichern Sie zuerst die Unfallstelle ab
und kümmern Sie sich um Verletzte. Danach ist es unbedingt angebracht, sich die Adressen
aller erreichbaren Unfallzeugen aufzunotieren. Nur so werden Sie später den Hergang des
Unfalles der zahlungspflichtigen Versicherung gegenüber nachweisen können.
- Sie sollten jedenfalls zumindest den Versuch machen, eine
polizeiliche Aufnahme des Unfalles zu erreichen. In Deutschland kommt die Polizei nicht
immer zum Unfallort. In den meisten anderen Ländern aber doch, wenn Sie nur hartnäckig
genug darauf bestehen. Ohne polizeiliche Unfallaufnahme kommen Sie häufig bei
ausländischen Versicherern gar nicht weiter. Haben Sie direkt nach dem Unfall ein
"schlechtes Gewissen" und wollen Sie deshalb auf die Hinzuziehung der örtlichen
Polizei lieber verzichten, sollten Sie gleich von vornherein mit einkalkulieren, dass dies
auch den Verzicht auf jeglichen Schadenersatz bedeuten kann.
- Im Ausland sollten Sie jedenfalls im Wagen einen Meterstab,
ein Stück Kreide und eine Kamera (besser eine Kleinbildkamera als eine Sofortbildkamera)
mit sich führen. Legen Sie den Meterstab neben den verunfallten Fahrzeugen auf die
Straße und machen Sie von allen Seiten Fotos von der Endstellung der Fahrzeuge. Aus
diesen Fotos kann evtl. später ein Sachverständiger den Hergang rekonstruieren.
- Lassen Sie sich vom Fahrer des gegnerischen Fahrzeugs dessen
Namen und Adresse geben. Lassen Sie sich Name und Adresse des Halters des gegnerischen
Fahrzeugs aufschreiben. Führen Sie einen der handelsüblichen Unfallaufnahmebögen mit
sich, in dem sie den Unfallhergang möglichst genau schildern. Lassen Sie sich diesen
Bogen vom Unfallgegner unterschreiben. Er stellt dann ein Anerkenntnis dar, auf dessen
Basis der Schaden dann evtl. später reguliert werden kann.
- Hatten Sie beim Unfall deutsche Zeugen dabei (seien es
Beifahrer oder evtl. voraus- oder nachfahrende Bekannte), dann lassen Sie sich von diesen
möglichst sofort ebenfalls einen schriftlichen Unfallbericht geben. Direkt nach dem
Unfall ist die Erinnerung noch am frischesten. Jeder Zeugenbericht hilft Ihnen weiter.
- Lassen Sie sich vom Unfallgegner jedenfalls unter allen
Umständen die Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsschein-Nummer bekanntgeben.
Anhand des gegnerischen Kennzeichens dauert die Ermittlung der Versicherungsgesellschaft
beispielsweise in Balkanländern oft Monate. Das beste wäre, dass Sie sich die evtl.
vorhandene grüne Versicherungskarte des Unfallgegners zeigen lassen und sich entweder die
notwendigen Daten abschreiben oder aber den Gegner soweit bringen können, dass Sie diese
Karte gleich behalten können. Sie hilft Ihnen zwar dann anschließend bei der Regulierung
als Ausweis nicht viel. Die darin enthaltenen Daten sind aber für die Regulierung sehr
wertvoll.
Zusammengefasst:
Versuchen Sie alles und jedes so gut als möglich aktenkundig zu machen und irgendwie
festzuhalten. Mit jeder zusätzlich gesicherten Tatsache erhöhen sich die Chancen, dass Ihr Schaden ersetzt wird.