Strafzumessung - die Auswirkungen der Tat

Natürlich lässt sich der Richter auch davon beeinflussen, welches Resultat die Tat hat.
Überholen Sie gefährlich und es passiert nicht mehr als dass der Überholte und Bedrängte leicht auf die Bremse gehen muss, dann wird die Strafe sicherlich nicht so hoch ausfallen, wie wenn der Gegner im Straßengraben landet.
Im Nachhinein hat man auf den "Erfolg" einer Tat natürlichen keinen Einfluß mehr. Sie können an diesem Punkt aber noch angreifen, in dem Sie nachträglich versuchen, die Tat wieder gut zu machen, vgl. die Ausführungen zur Strafmilderung und zum Verhalten des Täters nach der Tat.


RA G. Kaßing bei Finanztip.de   © Alle Rechte vorbehalten.
Finanztipps