Natürlich lässt sich der Richter auch davon beeinflussen,
welches Resultat die Tat hat.
Überholen Sie gefährlich und es passiert nicht mehr als dass der Überholte und
Bedrängte leicht auf die Bremse gehen muss, dann wird die Strafe sicherlich nicht so hoch
ausfallen, wie wenn der Gegner im Straßengraben landet.
Im Nachhinein hat man auf den "Erfolg" einer Tat natürlichen keinen Einfluß
mehr. Sie können an diesem Punkt aber noch angreifen, in dem Sie nachträglich versuchen,
die Tat wieder gut zu machen, vgl. die Ausführungen zur Strafmilderung
und zum Verhalten des Täters nach der Tat.