Autobahnunfall durch verlorene Ladung

Ein Lkw-Fahrer kam wegen eines so genannten Sekundenschlafs auf der Autobahn ins Schleudern und verlor dabei einen Teil seiner Ladung. Mehrere Tonnen Papier verteilten sich auf die gesamte Fahrbahn. Obwohl der Unglücksfahrer sofort die Warnblinkanlage einschaltete und ein Warndreieck aufstellte, fuhr ein nachfolgender Pkw-Fahrer auf die Ladung auf und wurde hierbei erheblich verletzt.

Das Oberlandesgericht Koblenz kam zu einer Haftungsverteilung von 70 Prozent zulasten des Pkw-Fahrers. Dessen Verstoß gegen das Sichtfahrgebot überwog nach Auffassung der Richter gegenüber dem Verschulden des Lkw-Fahrers erheblich, obwohl dieser den Unfall infolge Übermüdung verursacht hatte.

Urteil des OLG Koblenz vom 07.03.2005
12 U 1262/03
NJW-RR 2005, 970

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