Autokauf über Autoimporteuer (Reimport)

Wer über einen deutschen Autohändler ein Auto aus dem europäischen Ausland erwirbt, kann den Autohändler nicht für eine Falschlieferung belangen. Im Urteilsfall des OLG Hamm hatte ein Autokäufer bei einem Autohändler einen Pkw aus den Niederlanden bestellt. Vom Käufer gewünscht und bestellt waren schwarze Sitze. Ausgeliefert wurde allerdings ein PKW mit grünen Sitzen. Der Autokäufer wollte den Pkw zurückgeben. Nach Ansicht der Richter vom Oberlandesgericht Hamm hat sich der Autohändler zu Recht geweigert. Der Käufer muss sich mit seinen Forderungen direkt an den niederländischen Autohändler wenden. Das deutsche Autohaus ist nur Vermittler (OLG Hamm, Az.8U 83/01).

In einem Urteil des OLG Frankfurt am Main hatte eine Autokäuferin ein EU-Fahrzeug über einen Importvermittler erworben. Der gelieferte Neuwagen wies Mängel auf. Die Käuferin wollte den Kauf rückgängig machen und die geleistete Anzahlung zurückverlangen. Auch hier entschieden die Richter, dass sich die Autokäuferin an den Hersteller und nicht an den Importvermittler wenden muss (OLG Frankfurt am Main Az. 25 U 210/03).

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