Neuwagenkauf: Bezeichnung als "fabrikneu" oder "neu"

Ist einem Autokäufer bekannt, dass der erworbene Mercedes Benz E 280 nicht mehr der aktuellen Modellreihe entspricht, und erhält er einen Preisnachlass von 37,5 Prozent, kann er später nicht mehr geltend machen, es handele sich nicht um einen fabrikneuen Wagen. Das Fahrzeug ist dann nur noch "neu". Dies bedeutet, dass die sonstigen Eigenschaften eines Neuwagens erfüllt sein müssen. Insbesondere kann der Käufer davon ausgehen, dass der Pkw keine längere Standzeit als 12 Monate aufweist.

Urteil des OLG Köln vom 01.04.2004
8 U 89/03
DAR 2005, 87

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