Das Oberlandesgericht Bamberg nahm rechtlich eine strikte Trennung zwischen Kauf und Finanzierung vor. Das Nichtzustandekommen des Kreditvertrages hatte daher keinerlei Auswirkungen auf den Bestand des Kaufvertrages. Da der Käufer den Neuwagen nicht abnehmen konnte, musste er an den Händler Schadensersatz in Höhe von 6.000 Euro zahlen.
Hinweis: Bei derartigen Autofinanzierungen sollte in den Kaufvertrag immer aufgenommen werden, dass dieser unter dem Vorbehalt der Finanzierungszusage abgeschlossen wird. Dann muss das Fahrzeug nicht abgenommen werden, falls der Kredit- oder Leasingvertrag nicht zustande kommt.
Urteil des OLG Bamberg vom 21.10.2004
5 U 147/04
Pressemitteilung des OLG Bamberg
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