Ungeklärter Schaden auf Autoreisezug

Auf einem Autoreisezug von Dortmund nach Villach in Österreich wurde ein transportierter Pkw beschädigt. Die Deutsche Bahn verweigerte die verlangte Entschädigung mit dem Hinweis, der Schaden könnte auch in Österreich entstanden sein.

Das Amtsgericht Dortmund ließ diese Begründung nicht gelten. Sofern die Deutsche Bahn nicht darlegen und beweisen kann, dass der Schaden außerhalb ihres Einflusses verursacht wurde, muss sie für die Beschädigung aufkommen.

Urteil des AG Dortmund vom 08.03.2006
113 C 13067/05 B
DAR 2007, 37

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