Die folgende Übersicht gibt einen ungefähren Überblick darüber, welcher Alkoholgenuss zu welcher Alkoholisierung führt. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass jeder Mensch auf Alkoholzufuhr individuell reagiert. Die nachfolgenden Daten passen also nur auf den berühmten "Durchschnittsmenschen", den es nur in der Statistik gibt. Der Alkoholgehalt beträgt beispielsweise bei
Alkoholgetränk |
Alkoholanteil |
Trinkmenge |
Menge Alkohol |
| Bier | ca.5% | 500 ccm | ca. 20,0 g |
| Bier | ca 5% | 200 ccm | ca. 8,0 g |
| Weißbier | ca. 5,5% | 500 ccm | ca. 22,0 g |
| Bockbier | ca. 6,5% | 500 ccm | ca. 26,0 g |
| Münchner Starkbier | ca. 7,5% | 500 ccm | ca. 30,0 g |
| Weiß- oder Rotweine | 8 - 10 Vol% | 250 ccm | ca. 16,0 - 20,0 g |
| Weinbrand | 38 Vol% | 20 ccm | 6,1 g |
| Korn | 32 Vol% | 20 ccm | 5,1 g |
| Sekt | 10 - 12 Vol% | 100 ccm | 7,9 - 9,5 g |
| Eierlikör | 20 Vol% | 20 ccm | 3,2 g |
| Melissengeist | 80 Vol% | 20 ccm | 20,0g |
Die Aufnahmegeschwindigkeit des Alkohols ins Blut wird von verschiedenen Ursachen beeinflusst. Trinkt man im nüchternen Zustand ("auf leeren Magen") beispielsweise schnell hintereinander alkoholische Getränke, so gelangt der Alkohol - auch in großen Mengen - schon nach ca. einer Stunde vollständig ins Blut. Hingegen baut der Körper Alkohol nur sehr langsam wieder ab.
Die BAK auf dem Höhepunkt (dem Punkt, an dem man den meisten Alkohol aufgenommen hat) kann man - annähernd - wie folgt ermitteln:
Sie errechnen 80%
Ihres Körpergewichts. Die genossene Alkoholmenge (in Gramm) teilen Sie durch diesen Wert
( in kg). Dann erhalten Sie die Blutalkoholkonzentration in Promille.
Alkohol wird mit etwa 0,25 Promille in der Stunde vom Körper wieder abgebaut. Das setzt
allerdings eine gesunde Leber voraus. Wer seit Jahren regelmäßig Alkohol in größeren
Mengen (die Mediziner setzen hier nur eine Menge von mehr als zwei Halben Bier an) zu sich
nimmt, muss damit rechnen, dass die Leber unter der Dauerbelastung ächzt und stöhnt und
entsprechend weniger abbauen kann.
Die Auswirkungen von Alkoholgenuss und den durchschnittlichen Grad der Verkehrsgefährdung zeigt die folgende Tabelle. Die Angaben gelten nur für einen gesunden, alkoholgewohnten (nach neueren medizinischen Kenntnissen ist dieses Begriffspaar ein Paradoxon!) Menschen. Bei alkoholungewohnten Personen ist eine Verkehrsgefährdung schon bei einer geringeren BAK möglich.
| Promille | Alkoholbeeinflussung | Verkehrsgefährdung |
| 0,3 | gering | möglich |
| 0,8 | deutlich | wahrscheinlich |
| 1,1 | erheblich | absolute Fahruntauglichkeit i.S. der Rechtsprechung |
| 2,0 | Trunkenheit | unbedingte Fahruntüchtigkeit auch bei alkoholgewohnten Personen |
| 3,0 | Vollrausch | Wer hier noch fährt, braucht ebenso wie jeder, der ihm begegnet einen sehr guten Schutzengel! |
Bitte beachten Sie Folgendes:
Sie können sich anhand vorstehender Informationen zwar ungefähr
ausrechnen, wieviel Sie trinken können, ohne die Grenze von 0,8 Promille zu erreichen.
Selbst wenn Sie aber wesentlich weniger trinken und dann trotzdem - und sei es auch nur
mit einer geringen Teilschuld - in einen Unfall verwickelt werden, ist Ihr Führerschein weg! Denn bei einer BAK ab 0,3 Promille geht wie aus obiger Tabelle ersichtlich die Rechtsprechung davon aus, dass eine Alkoholbeeinträchtigung wahrscheinlich, also
mithin so stark ist, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, den Anforderungen des
Straßenverkehrs auch bei plötzlich auftretenden schwierigen Verkehrslagen so zu
genügen, wie man dies von einem durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer erwarten kann.
Auf deutsch: Ab 0,3 Promille kann vermutet werden, dass Sie in einer nfallträchtigen
Situation nicht so reagieren konnten, wie wenn Sie nüchtern gewesen wären und deshalb der Alkoholgenuss zum Unfall geführt hat. Dann haben Sie nach § 315c StGB eine "fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung" begangen, die den Führerscheinentzug zur Folge hat.
Also gilt generell: Sie befinden sich nur dann im grünen Bereich, wenn Sie entweder zum Glas o d e r zum Steuer greifen. Beides gleichzeitig geht leider nicht! Also: Lieber 50 Euro für ein Taxi zahlen anstatt mehrere Tausend Euro an Geldstrafe.
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