Bußgeldrechner und Bußgelder

Seit dem 1. Februar 2009 gelten verschärfte Bußgelder für Verkehrsverstöße. Die Erhöhung der Bußgelder ist nach dem Bundesverkehrsministerium eine wichtige Maßnahme, um die Autofahrer und Verkehrsteilnehmer zu mehr Disziplin im Straßenverkehr anzuhalten. So wurden zum Beispiel die Strafen für Fahren unter Alkoholeinfluss und Verletzung der Vorfahrt erheblich angehoben. Einen vollständigen Bußgeldkatalog mit einem Überblick über alle Vergehen und deren Strafen (Geldstrafen, Punkte in Flensburg und Fahrverbote) bietet der Bußgeld- und Punktekatalog vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Alternative: Bußgeldkatalog bei Verkehrsanwälte.de.

Die Verschärfung der Bußgelder für Verkehrssünder betrifft nur die Höhe der Bußgelder. Die Höhe der Punkte in Flensburg und die eventuelle Anzahl der Fahrverbotsmonate sind unverändert geblieben. Weiterhin gilt: Bei Verkehrsverstößen, die vor dem 1. Februar 2009 stattgefunden haben, gelten weiterhin die alten Bußgeldsätze. Es gilt der Zeitpunkt des Verstoßes oder in Amtsdeutsch: Der neue Bußgeldkatalog ist gültig bei Tatbegehung ab 01. Februar 2009, egal wann die Post mit dem Verwarnungsgeldbescheid ankommt. Es ist vorgesehen, dass ab dem 01.10.2010 oder spätestens zum 01.01.2011 alle EU-Bußgelder auch in Deutschland vollstreckt werden können. Schon seit einiger Zeit werden Geldbußen aus einigen Ländern wie zum Beispiel Österreich in Deutschland eingetrieben. Mehr Informationen zum Thema "Bußgelder" finden Sie im Artikel Bußgeld im Straßenverkehr bei Ordnungswidrigkeit.

Download des Bußgeldkataloges 2010 / Bußgeldrechner

Der aktuelle Bußgeldkatalog kann einfach und schnell im Internet per Download auf den eigenen Rechner runter geladen werden. Die offizielle Bezeichnung für den Bußgeldkatalog lautet übrigens: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI). Mit diesem Suchwort müsste man bei Google - wie beim vorgenannten Link - auch direkt auf die Downloadseite gelangen.

Auf der vorgenannten Website des Kraftfahrt-Bundesamtes findet man auch den Hinweis für EDV-Anwender des BT-KAT-OWI und der zu nutzenden Datenbank-Version. Damit wird auch deutlich, warum so viele Websites einen Bußgeldkatalog bzw. einen Bußgeldrechner anbieten. Stellvertretend für viele Bußgeldrechner im Internet seien hier gelistet: Fahrtipps.de und Verkehrsportal.de

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BKat-Nr. = Bußgeldkatalog-Nummer

Der Punktekatalog (Stand: 01.02.2009) des Kraftfahrt-Bundesamtes ist wahrscheinlich die sicherste Form der Prüfung, ob die Höhe des Bußgeldes und die Punktzahl korrekt ist. Denn dies ist das Original und es informiert über die Bepunktung der Straftaten, Ordnungswidrigkeiten, Zuordnung bei Fahranfängern auf Probe, Regelsätze und Fahrverbote. Die Verstöße und Delikte gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) werden dabei nach den Bußgeldkatalog-Nummern (BKat-Nr.) sortiert.

Rechtliche Grundlagen - Amtsdeutsch

Die rechtliche Grundlage bildet die Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV) vom 13. November 2001 (BGBl. I S. 3033), zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog Verordnung vom 05. Januar 2009. Wichtige Informationen zur Straßenverkehrs-Ordnung gibt es ebenfalls beim bmvbs.

Einen schnellen Überblick über die Änderungen - auch im Vergleich zum alten Recht - mit einem übersichtlichen Auszug aus dem aktuellen Bußgeldkatalog und Punktekatalog bietet nach wie vor das Bundesministerium für Verkehr.

Beispiele zu den neuen Bußgeldern

Höchstgeschwindigkeit: Wer in der Vergangenheit zwischen 21 und 25 km/h zu schnell außerhalb einer geschlossenen Ortschaft unterwegs war, kam mit 50 Euro noch verhältnismäßig glimpflich davon. Jetzt kostet die Eile 80 Euro. Wer innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit mehr als 110 Sachen gestoppt wird, muss mit einem Bußgeld von 680 Euro (vorher 425 Euro) rechnen.

Abstand: Die neuen Bußgelder für das Drängeln auf der Autobahn errechnen sich aus dem gemessenen Abstand und der gefahrenen Geschwindigkeit. Je gringer der Abstand und je höher das Tempo, desto höher das Bußgeld. Wer weniger als den halben Tachowert in Metern Abstand hält, obwohl er mit über 130 Sachen unterwegs ist, zahlt 100 Euro. Bei noch weniger Abstand, zum Beispiel 20 Metern bei 150 km/h wird es entsprechend teurer und zwar 240 Euro. Wer bei 180 km/h bis auf acht Meter dem vorderen Wagen auf die Stoßstange rückt, riskiert nicht nur einen schlimmen Unfall, sondern auch einen Bußgeldbescheid von 400 Euro.

Rote Ampel - Ampelverstoß: Das einfache Überfahren einer roten Ampel wird mit 90 Euro geahndet. Zeigt die Ampel schon länger als eine Sekunde rot, kostet es 200 Euro (vorher 125 Euro). Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sind 320 Euro fällig.

Fahren unter Alkohol und Drogen: Die Bußgelder für Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sind verdoppelt worden.

Dagen gibt es keine Änderung bei Falschparken. Parksünder und Autofahrer, die das Handy noch ohne Freisprecheinrichtung im Auto nutzen, müssen auch nach dem neuen Bußgeldkatalog nicht mehr zahlen.

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