Keine Bußgelderhöhung wegen "vorsätzlicher" Handybenutzung

Wer beim Führen eines Fahrzeugs verbotswidrig ein Mobiltelefon benutzt, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro (1 Punkt) rechnen. Grundsätzlich ist ein Gericht berechtigt, die für einen fahrlässigen Verkehrsverstoß im Bußgeldkatalog vorgesehene Geldbuße zu erhöhen, wenn die Tat vorsätzlich begangen wurde.

Dies gilt jedoch nicht bei Benutzung eines Mobiltelefons im Straßenverkehr, da dieser Verkehrsverstoß immer nur vorsätzlich begangen werden kann. Dem Oberlandesgericht Jena schien es nahezu unmöglich, fahrlässig ein Telefon in der Hand zu halten und damit zu telefonieren oder anderweitig zu nutzen. Das Gericht hob daher die von der Vorinstanz wegen vorsätzlichen Verhaltens vorgenommene Verdoppelung des Regelbußgeldes wieder auf.

Beschluss des OLG Jena vom 06.09.2004
1 Ss 138/04, DAR 2005, 228

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