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Vorab: Der Artikel Vandalismusschäden nicht von Teilkaskoversicherung gedeckt erläutert, wann ein Versicherungsschutz im Zusammenhang mit einem Diebstahl in der Kfz-Teilversicherung besteht und wann nicht.
Der nachstehende Inhalt beruht auf einer Pressemitteilung der DA Direkt, die hiermit Autofahrer aufrufen, ob sie ausreichend versichert sind. Denn nach einer Untersuchung verfügen nur wenige Kfz-Versicherungsverträge über ausreichende Deckung im Falle des Diebstahls von Sonderzubehör.
Gewerbsmäßiger Diebstahl von Kfz-Zubehör, also Klau auf Bestellung, nimmt in Deutschland immer mehr zu. Besonders betroffen sind Autobesitzer in grenznahen Regionen im Osten Deutschlands. Die regionale Schadenstatistik der Kfz-Versicherer zeigt ein ziemlich klares Bild: Die Gefahr eines Autoaufbruchs, um Elektronikzubehör wie zum Beispiel Navigationsgeräte oder CD-Radios, zu entwenden, wächst, je näher das Auto an den Landesgrenzen zu den östlichen Nachbarstaaten zugelassen ist.
Die Kfz-Versicherer sind sich sicher, dass ein steigender Anteil der Autoaufbrüche auf das Konto gewerbsmäßiger Banden geht. Dass hier zum Teil auf Bestellung gestohlen wird, wird deutlich, wenn zum Beispiel im Auto der TV-Bildschirm ausgebaut, andere wertvolle elektronische Zubehörteile, wie Radio und Navigationssysteme, aber im Fahrzeug zurückbleiben.
Dabei ist ein effektiver Diebstahlschutz beim Kfz recht einfach, wenn ein paar Grundregeln befolgt werden. Steht das Fahrzeug nachts oder im Urlaub im Freien, so ist es sinnvoll, einen gut beleuchteten Standort auszuwählen. Dunkle Seitengassen und große unbewachte Areale wie Supermarktparkplätze sollten umsichtige Autobesitzer meiden.
Da Diebe sehr schnell agieren und ihre Entscheidung, ob ein Fahrzeugaufbruch Erfolg verspricht oder nicht, meist in Sekunden fällen, sollte bereits von außen signalisiert werden: Einbruch lohnt nicht! Das bedeutet konkret, alle beweglichen Elektroteile wie Handy, nachgerüstetes Navigationssystem etc. aus der Halterung entfernen und mitnehmen oder sicher im Kofferraum verschließen. Festeingebaute Telefone in der Mittelkonsole können mit einem Kissen oder unauffälligen Tuch verdeckt werden. Abnehmbare Bedienteile von Autoradios sollten immer mitgenommen werden. Ein Handtuch ist beispielsweise sehr gut geeignet, um TV-Monitore in Kopfstützen zu tarnen.
Kfz-Versicherungsschutz entscheidet über Schadenersatz: Da keine Schutzmaßnahme einhundertprozentigen Schutz gewährleistet, ist ein ausreichender Versicherungsschutz die einzige Möglichkeit, im Schadenfall nicht auf den Wiederbeschaffungskosten sitzen zu bleiben. Ein Blick in die Versicherungsunterlagen (Kfz-Versicherungsvertrag) schafft Klarheit über die Versicherungssumme, bis zu der eingebautes Sonderzubehör versichert ist. Wenn der Betrag unter 5.000 Euro liegt, sollte über einen Wechsel der Versicherung nachgedacht werden. Tipp: Grundsätzlich gilt der Kfz-Versicherungsschutz nur für festverbautes Sonderzubehör, nicht aber für Zubehör, bei dem nur die Halterung verschraubt ist – daher gilt hier: Mitnehmen ist der einzige Schutz.
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