Fahrtenbuchführung trotz Fahrzeugüberlassung
Wurde einem Fahrzeughalter das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt und überlässt er sein Fahrzeug einem Dritten zur alleinigen Nutzung, muss er diesen dazu veranlassen, das Fahrtenbuch entsprechend der Auflage fortzuführen. Unterlässt der Halter dies, kann die Auflage durch Verhängung eines Zwangsgeldes gegen ihn vollstreckt werden.
Urteil des VGH Mannheim vom 20.09.2005
10 S 971/05
DAR 2006, 168