Fahrtenbuchauflage nach Fahrerflucht

Wird mit einem Kraftfahrzeug ein Unfall mit einem Radfahrer verursacht und begeht der später nicht mehr zu ermittelnde Fahrer Fahrerflucht, kann dem Halter des Unfallwagens die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden. Das Oberverwaltungsgericht Münster hält hierbei einen Zeitraum von drei Jahren nicht für unverhältnismäßig.

Beschluss des OVG Münster vom 05.09.2005
8 A 1893/05
DAR 2005, 708

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