Unverhältnismäßige Fahrtenbuchauflage für gesamten Fuhrpark

Ein Betrieb, der seine Mitarbeiter vor der Ahndung von Verkehrsverstößen schützt, indem er zu deren Aufklärung nicht beiträgt oder diese gar verhindert, riskiert, dass die Verkehrsbehörde eine Fahrtenbuchauflage bezogen auf den gesamten Fuhrpark anordnet.

Allerdings muss die Maßnahme dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Dieses Erfordernis sah das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Fall eines Betriebes mit 21 Fahrzeugen unterschiedlicher Bauart und lediglich vier bei Fahrten mit verschiedenen Firmen-Pkw begangenen Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht erfüllt.

Beschluss des OVG Lüneburg vom 02.11.2005
12 ME 315/05
DAR 2006, 167

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