Handelt es sich nämlich um einen gewichtigen Verkehrsverstoß, ist die Verkehrsbehörde berechtigt, ihm die Führung eines Fahrtenbuchs aufzuerlegen. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hielt nach einem rücksichtlosen Rechtsüberholen auf der Autobahn eine Fahrtenbuchauflage über 15 Monate für durchaus angemessen.
Urteil des VG Braunschweig vom 10.06.2005
6 A 202/05
RdW 2006, 159
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