Teilnahme am Straßenverkehr nach Cannabis-Genuss

Die Beurteilung der Fahruntüchtigkeit unter Einfluss von Cannabisprodukten ist unter den Verkehrsjuristen äußerst umstritten. Dies liegt in erster Linie daran, dass hier anders als bei Alkoholkonsum keine verlässlichen Grenzwerte zur Verfügung stehen. Für etwas mehr Klarheit sorgt nun eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Eine Fahruntüchtigkeit des Kraftfahrers ist bei Cannabiskonsum erst dann anzunehmen, wenn eine THC-Konzentration im Blut des Kraftfahrers festgestellt wird, die es als möglich erscheinen lässt, dass dessen Fahrtüchtigkeit durch das Rauschmittel eingeschränkt war. Daher kann nicht jeder Nachweis von THC (Tetrahydrocannabinol) die Annahme der Fahruntüchtigkeit rechtfertigen. Bei der Beurteilung der Fahruntüchtigkeit ist zu berücksichtigen, dass die Wirkung von Cannabis nachweislich nach mehreren Stunden endet.

Beschluss des BVerfG vom 21.12.2004
1 BvR 2652/03
DAR 2005, 70

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