Keine MPU-Anordnung bei Trunkenheit ohne Verkehrsbezug

Auch eine ganz erhebliche Alkoholisierung rechtfertigt es nicht, die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) anzuordnen, wenn der Alkoholkonsum in keinerlei Bezug zum Straßenverkehr steht. In dem vom Verwaltungsgericht Augsburg entschiedenen Fall stellte die wegen eines Familienstreits herbeigerufene Polizei bei einer Frau eine Volltrunkenheit fest und veranlasste eine Blutentnahme, deren Ergebnis an die Verkehrsbehörde weitergeleitet wurde.

Beschluss des VG Augsburg vom 09.03.2005
Au 3 S 05/167
DAR 2005, 711

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