Fahrverbot für gewalttätigen Autofahrer
Ein Fahrverbot kann auch wegen eines Fehlverhaltens verhängt werden, das nicht unmittelbar beim Führen eines Kraftfahrzeugs begangen wurde. So verurteilte das Oberlandesgericht Karlsruhe einen Autofahrer, der einen anderen Kraftfahrer, der sich weigerte seinen Lkw wegzufahren, um dem Täter die Weiterfahrt zu ermöglichen, mit mehreren Fausthieben niederstreckte, zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen und einem dreimonatigen Fahrverbot.
Beschluss des OLG Karlsruhe vom 04.07.2005
1 Ss 60/05
DAR 2005, 645