Fahrzeugregister in Flensburg

Das Kraftfahrt-Bundesamt führt ein sehr umfangreiches Register über die Fahrzeuge, für die Kennzeichen zugeteilt oder ausgegeben wurde (§ 31 StVG). Die auf § 47 StVG beruhende Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) mit rund 50 Paragrafen und diversen Anlagen ergänzt das Recht der Zulassung von Fahrzeugen im Straßenverkehr.

Rund 50 Millionen Kraftfahrzeuge und über 5 Millionen Kraftfahrzeuganhänger sind im Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) registriert. Dieses Register unterstützt unter anderem polizeiliche Ermittlungen und sichert das Eigentum am Fahrzeug. Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und Bürger zur Verfolgung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme im Straßenverkehr. Das KBA enthält auf der eigenen Website auch ein kleines FAQ mit Fragen und Antworten zum Zentralen Fahrzeugregister.

Dabei ist Kennzeichen nicht gleich Kennzeichen. So werden im KBA Kennzeichen unterschieden nach Standardkennzeichen, Saisonkennzeichen, Oldtimerkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Versicherungskennzeichen, rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen.

Das Zentrale Verkehrs-Informationssystems (ZEVIS) des KBA wickelt nach eigenen Angaben rund 70.000 Halter- und Fahrerlaubnisabfragen täglich ab. Die umfassenden datenschutzrechtlichen Vorschriften im StVG und den Rechtsverordnungen haben mit der Regelung des Straßenverkehrs im eigentlichen Sinne nichts mehr zu tun.

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