Wann darf einem überhaupt die
Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden?
Nach § 31 a) StVZO kann die Verwaltungsbehörde einem Fahrzeughalter die Führung
eines Fahrtenbuches vorschreiben, wenn "die Feststellung eines Fahrzeugführers
nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war". Die
Rechtsprechung hat aber wesentlich konkretere und schärfere Anforderungen aufgestellt,
und zwar wie folgt: