Wann darf einem überhaupt die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden?
 

Nach § 31 a) StVZO kann die Verwaltungsbehörde einem Fahrzeughalter die Führung eines Fahrtenbuches vorschreiben, wenn "die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war". Die Rechtsprechung hat aber wesentlich konkretere und schärfere Anforderungen aufgestellt, und zwar wie folgt: 

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