Führerscheinentzug: keine Anerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis
Immer wieder, aber meist vergeblich, versuchen Autofahrer, einen Führerscheinentzug durch Nutzung einer ausländischen Fahrerlaubnis zu umgehen. Eine während der laufenden Sperrfrist für die Wiedererteilung des entzogenen deutschen Führerscheins in Tschechien ausgestellte Fahrerlaubnis berechtigt - so das Oberlandesgericht Stuttgart - nicht zum Fahren in Deutschland, solange die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.
Beschluss des OLG Stuttgart vom 29.11.2006
2 Ss 520/06
DAR 2007, 100