Führerscheinentzug wegen beharrlichen Falschparkens
Auch eine Vielzahl geringfügiger Verkehrsverstöße mit entsprechenden Punkteeintragungen kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr führen. Das Oberverwaltungsgericht Münster ließ bei insgesamt 27 Parkverstößen des Betroffenen den Schluss auf dessen Verhalten im fließenden Straßenverkehr zu, zumal das "Sündenregister" auch zwei nicht unerhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen aufwies.
Den Einwand des Autofahrers, die Parkverstöße seien überwiegend von anderen Personen bei Fahrten mit seinem Wagen begangen worden, ließ das Gericht nicht gelten, da sämtliche Bußgeldbescheide längst rechtskräftig waren. In einem derartigen Fall muss das Gericht nicht nochmals überprüfen, ob die Bescheide zu Recht ergangen sind.
Beschluss des OVG Münster vom 18.01.2006
16 B 2137/05
NZV 2006, 224