So nimmt das Verwaltungsgericht München bereits dann eine die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigende "regelmäßige" Einnahme an, wenn Cannabis über einen Zeitraum von 6 Wochen konsumiert wird. Zur Wiedererlangung der Fahreignung ist dann der Nachweis einer einjährigen Abstinenz und die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) erforderlich, das dem Betroffenen einen stabilen Gesinnungswandel attestiert.
Urteil des VG München vom 04.12.2007
M 1 K 07.2536
DAR 2008, 105
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