Nutzung einer EU-Fahrerlaubnis nach Führerscheinentzug

Einem Autofahrer wurde die 1980 erworbene deutsche Fahrerlaubnis der Klasse 3 im Jahr 1995 rechtskräftig entzogen. 1986 wurde ihm die österreichische Fahrerlaubnis erteilt, die 2000 in einen EU-Führerschein umgetauscht wurde. Damit fuhr er in der Folgezeit auch in Deutschland. Als der Sachverhalt entdeckt wurde, verlangte die zuständige Straßenverkehrsbehörde die Vorlage der Fahrerlaubnis, um einen Vermerk eintragen zu können, dass von dieser im Bereich der Bundesrepublik Deutschland kein Gebrauch gemacht werden darf. Da der Betroffene dies verweigerte, kam es zu einem Gerichtsverfahren.

Das Verwaltungsgericht Augsburg kam, wie die Behörde, zu dem Ergebnis, dass ein vor dem Entzug einer deutschen Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Land ausgestellter Führerschein nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt.

Beschluss des VG Augsburg vom 22.10.2004
Au 3 S 04/1435
DAR 2004, 723

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