Führerscheinentzug auch bei nur gelegentlichem Cannabis-Konsum

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim kann bereits ein gelegentlicher Cannabis-Konsum die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen, wenn der Betroffene Drogenkonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr nicht zu trennen vermag und somit zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Das Gericht sah diese Voraussetzungen bereits bei einer THC-Konzentration von 1 ng/ml als gegeben an.

Beschluss des VGH Mannheim vom 27.03.2006
10 S 2519/05
NJW 2006, 2135

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