So bestätigte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Entziehung der Fahrerlaubnis mit der Aufforderung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) zur Feststellung der Eignung zum Führen von Fahrzeugen beizubringen, bei einem Autofahrer, der binnen drei Monaten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts um 47 und 32 km/h überschritten hatte. Beim zweiten Vorfall kam erschwerend dazu, dass es sich um eine Art "Autorennen" mit voller Beschleunigung auf 82 km/h handelte. Dass der betroffene Autofahrer mehrere Jahre vorher straßenverkehrsrechtlich nicht aufgefallen war, spielte für das Gericht keine Rolle.
Urteil des OVG Lüneburg vom 21.11.2006
12 ME 354/06
Pressemitteilung des OVG Lüneburg
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