Führerscheinentzug wegen Flensburger Punkte

Wird einem Autofahrer die Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 19 oder mehr Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei entzogen, kommt es für das Vorliegen der entsprechenden Punktezahl allein auf den Zeitpunkt der Entziehungsanordnung an. Daher ist es unerheblich, wenn hinsichtlich einzelner Verkehrsverstöße im Verlauf des Widerspruchsverfahrens wegen Zeitablaufs mehrere Punkte getilgt werden.

Beschluss des OVG Münster vom 24.05.2006
16 B 1093/05
DAR 2007, 164

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