Führerscheinentzug wegen Alters nach schwerem Unfall
Allein das fortgeschrittene Alter eines 71-jährigen Autofahrers, der durch einen Verkehrsunfall die fahrlässige Tötung eines Verkehrsteilnehmers zu verantworten hat, rechtfertigt nach Ansicht des Landgerichts Düsseldorf nicht die Annahme einer körperlichen oder geistigen Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs.
In einem solchen Fall ist auch die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen charakterlicher Eignungsmängel unzulässig. Dies gilt erst recht, wenn der Autofahrer - wie hier - 20 Jahre weder wegen Ordnungswidrigkeiten noch strafrechtlich in Erscheinung getreten ist.
Beschluss des LG Düsseldorf vom 08.11.2004
X Qs 162/04
DAR 2005, 230