Sturz auf Streugut im Frühling
In besonders strengen und lang andauernden Wintern wie dem vergangenen, müssen Städte und Gemeinden tonnenweise Streugut verwenden, um die Sicherheit des Verkehrs zu gewährleisten. Die Bürger dürfen dann aber auch nicht erwarten, dass alles Streugut innerhalb kürzester Zeit wieder von Straßen, Geh- und Radwegen beseitigt wird.
So wies das Landgericht München die Klage eines Radfahrers ab, der auf noch nicht beseitigtem Rollsplitt wegrutschte und stürzte. Laut Gericht müsse auch noch Wochen nach dem letzten Frost mit Streugut auf der Straße gerechnet werden.
Urteil des LG München I vom 22.03.2006
26 O 19348/05
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