Fußgänger haftet bei Rot alleine
Ein Fußgänger handelt stets fahrlässig, wenn er bei roter Ampel eine mehrspurige Straße überquert. Er ist auch dann für die Unfallfolgen allein verantwortlich, wenn er von einem Fahrzeug erfasst wird, dessen Fahrer vor dem Überweg beschleunigt hat, um noch bei Gelb-Rot über die Kreuzung zu kommen.
Urteil des OLG Koblenz vom 11.12.2006
12 U 1184/04
Pressemitteilung des OLG Koblenz