Voraussetzung für die Verpflichtung des deutschen Markenhändlers zur Durchführung von Garantieleistungen ist es aber, dass das Kundendienst- und Wartungsheft vom ausländischen Händler ordnungsgemäß abgestempelt, unterschrieben und mit einem Auslieferungsdatum versehen ist. Ist das nicht der Fall, können sich Markenhändler und Hersteller weigern, Garantieleistungen durchzuführen.
Bitte beachten Sie: Die Garantie läuft ab Auslieferung an Sie bzw. den Zwischenhändler. Kaufen Sie Ihren Wagen beispielsweise bei einem Zwischenhändler und hat dieser das Fahrzeug bereits mehrere Monate auf seinem Hof stehen gehabt, verringert sich Ihre Herstellergarantiezeit entsprechend. Bitte seien Sie deshalb besonders vorsichtig, wenn Ihnen ein Wagen als "Lagerfahrzeug" angeboten wird. Es kann dann nämlich sein, dass der Wagen bereits vor geraumer Zeit im Ausland eingekauft wurde und deshalb die Herstellergarantie bereits abgelaufen ist. Erkundigen Sie sich genau danach, wie lange die Herstellergarantie noch läuft und kaufen Sie den Wagen nur, wenn der Zwischenhändler selbst eine entsprechende ergänzende Garantiezusage abgibt.
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