Ein innerhalb von sechs Monaten auftretendes Leck an der Kraftstoffzuleitung im Motorraum, durch das ein Brandschaden verursacht wird, der das Fahrzeug unbrauchbar macht, stellt auch bei einem 10 Jahre alten Gebrauchtwagen keinen gewöhnlichen Verschleiß, sondern einen gewährleistungspflichtigen Mangel dar. Der Käufer des Gebrauchtwagens ist daher berechtigt, den Wagen gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzugeben und gegebenenfalls sogar Schadensersatz zu verlangen. Hierzu gehört auch ein Anspruch auf Nutzungsausfall bis zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs innerhalb eines angemessenen Zeitraums.
Urteil des OLG Celle vom 16.04.2008
7 U 224/07
OLGR Celle 2008, 563
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