Unterbliebene Untersuchung eines in Zahlung gegebenen Pkws

Eine Kraftfahrzeugwerkstatt handelt grob fahrlässig, wenn sie von einem Kunden im Wege der Inzahlungnahme ohne eingehende Untersuchung einen Pkw erwirbt, bei dem ein größerer Schaden in teilweiser Eigenreparatur beseitigt wurde und der Kunde vorher ausdrücklich darauf hingewiesen hat.

In diesem Fall kann der Autohändler keinen Schadensersatz verlangen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Beseitigung des unfachmännisch reparierten Schadens an dem ansonsten aber fahrbereiten Pkw fast 9.000 Euro erfordern würde.

Urteil des OLG Schleswig vom 04.11.2005
4 U 46/05
OLGR Schleswig 2006, 2

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