Der Rechtsstreit ging durch alle Instanzen und landete schließlich beim Bundesgerichtshof, wo der Erstverkäufer zu seinem Recht kam. Bei einem Autokauf kann ein Käufer, der den Kaufpreis noch nicht gezahlt hat, die Einbehaltung des Fahrzeugbriefs bei der Fahrzeugübergabe nur dahingehend verstehen, dass der Verkäufer ihm das Eigentum am Fahrzeug zur Sicherung seiner Kaufpreisforderung nur unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Kaufpreises übertragen will. Somit war hier der Erstverkäufer Eigentümer geblieben. Der Letzterwerber konnte sich demgegenüber auch nicht darauf berufen, er habe den Wagen in gutem Glauben erworben und daher sei das Eigentum auf ihn übergegangen. Der Käufer hätte sich den Kfz-Brief vorlegen lassen oder zumindest die Angaben des Verkäufers, der Brief befinde sich noch bei der Bank, überprüfen müssen.
Urteil des BGH vom 13.09.2006
VIII ZR 184/05
BGHR 2006, 1518
NJW 2006, 3488
DAR 2007, 25
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